E1/E2 Nichteinwanderungs Visa
HANDELS- ODER INVESTORENVISUM (E-VISUM)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Visumtyp nicht um ein Einwanderungsvisum handelt. Selbständige Unternehmer und Investoren können sich mit Ihrer Familie nur für die Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis in den USA aufhalten.
Die Kategorie "Handelsvisum" (E-1 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem eigenen Land zu betreiben. Der Begriff "Handel" umfaßt dabei nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und Technologie.
Die Kategorie "Investorenvisum" (E-2 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben oder investieren werden.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN E-1 HANDELSVISUM
- Der Antragsteller muss Staatsbürger eines Landes sein, dass einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA unterhält
- Die Handelsfirma, für die der Antragsteller in den USA arbeiten möchte, muss die gleiche Nationalität wie das Vertragsland aufweisen
- Mindestens 50% des Handels muss zwischen den USA und dem Vertragsland bestehen.
- Der Handel muss ein internationaler Austausch von Gütern, Service oder Technologie sein.
- Der Antragsteller muss in der Position als Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Einfache Fachkräfte oder Hilfsarbeiter qualifizieren nicht.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN E-2 INVESTORENVISUM
- Der Investor (entweder eine Person oder Firma) muss Staatsbürger eines Vertragslandes sein
- Die Investition muss beträchtlich sein, d. h. die Firma sollte mehr umsetzen als nur den Lebensunterhalt für den Investor und die Familie und sollte einen wesentlichen Beitrag zur amerikanischen Wirtschaft leisten. Die Höhe der Investition richtet sich nach der Art und größe der Firma
- Es muss in eine existente Firma investiert werden. Spekulative oder nicht-aktive Investionen qualifizieren nicht. Freie Gelder auf Bankkonten oder ähnliche Anlagen werden nicht als Investition betrachtet
- Der Investor muss die Kontrolle über alle Gelder haben und die Investition muss im wirtschaftlichen Sinne ein Risiko darstellen („investment must be at risk“). Darlehen abgesichert durch Anleihen der Firmeninvestition sind nicht erlaubt
- Der Investor muss in die USA kommen, um das Geschäft aufzubauen oder zu leiten. Der Antragsteller, wenn nicht der Hauptinvestor, muss in der Position als Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Einfache Fachkräfte oder Hilfsarbeiter qualifizieren nicht.
ANTRAGSVERFAHREN FÜR E1 und E2 Visas
Alle Antragsteller auf ein Handels- (E-1) und Investorenvisa (E-2) müssen persönlich zu einem Interview im Amerikanischen Generalkonsulat Frankfurt vorsprechen.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Für ein befristetes Arbeitsvisum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Deutsche Staatsbürger müssen einen mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass vorlegen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass von Staatsbürgern bestimmter Länder bei der Ausreise aus den USA noch mindestens sechs Monate gültig sein muss
- ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website http://evisaforms.state.gov/ ausgefüllt werden
- männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 Jahren müssen auch das Formular DS-157 einreichen
- ein aktuelles Passbild für jeden Antragsteller (egal welchen Alters)
- das Formular DS-156E - Nonimmigrant Treaty Trader/ Investor Application
- für jeden Antrag eine Zahlungsbestätigung der Visa-Antragsgebühr
- ein adressierter, frankierter Rückumschlag (bitte Briefmarken nur in EURO!), gross genug für den Pass (bitte kein Einschreiben).
VISAGÜLTIGKEIT
Das E-Visum ist maximal 5 Jahre gültig. Es besteht jedoch die Option das Visum zu verlängern, sofern das Geschäft alle gesetzlichen Auflagen weiterhin erfüllt.
FAMILIENANGEHÖRIGE
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, unabhängig von der Nationalität, können ein begleitendes E-Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten. Zudem können Ehepartner von E-Visainhabern eine Arbeitserlaubnis beantragen.
EINREISE
Bitte beachten Sie, dass ein Visum die Einreise in die Vereinigten Staaten nicht garantiert. Die amerikanische Einwanderungsbehörde USCIS hat das Recht, die Einreise zu verweigern. Auch der Zeitraum, in dem sich der Besitzer eines befristeten Arbeitsvisums in den USA aufhalten darf, wird durch USCIS in den USA festgelegt, nicht im Konsulat. Der Einwanderungsbeamte vermerkt bei der Ankunft die genehmigte Aufenthaltsdauer auf dem Formblatt I-94 (Record of Arrival-Departure). Die Personen, die über die auf dem Formblatt angegebene Frist hinaus bleiben wollen, müssen sich mit USCIS in Verbindung setzen und das Formblatt I-539, Verlängerung des Aufenthaltes, anfordern. Die Entscheidung darüber, ob einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes stattgegeben wird, trifft allein USCIS.
Hier gehts zur Diplomatischen Vertretung der USA in Deutschland
