Vorteile der Incorporation
- Anonymität Ihrer Person
- Steuerminderung
- Schneller Gründungsprozess
- Keine hohen Gründungskosten/ Registergebühren
- Kein Zwangsaufsichtsrat
- Möglichkeit einer 1 Mann AG
- Gründung binnen 36-Stunden möglich
- Keine Hinterlegungspflicht der Bilanz beim Registergericht
- Anonymität der Inhaber (Shareholder)
- Erbschaftssteuerentfall
- Geschäftlicher Neustart (z.B. nach Insolvenz etc.)
- viele weitere Vorteile
